von Alexandra Güller

Elternteil will verhindern, dass ich mein Kind sehe

Als erfahrene Rechtsanwälte müssen leider immer wieder feststellen, dass Ehegatten, die zugleich Eltern sind und in Trennung oder Scheidung leben, ihre partnerschaftlichen Konflikte auf dem Rücken ihrer gemeinsamen Kinder austragen. Die Kinder werden sodann in Konflikte hineingezogen, erleiden Loyalitätskonflikte und sind letztlich die Leidtragenden der Entscheidungen der Erwachsenen. Als Familienanwalt mit Expertise in Umgangs - und Sorgerechtsfragen legen wir Ihnen folgende Informationen ans Herz:

Folgendes sollten Sie zum Thema Sorgerecht und Umgangsrecht wissen

Grundsätzlich steht den Eltern eines gemeinsamen Kindes auch nach einer Trennung und Scheidung das gemeinsame Sorgerecht zu. Nur in Ausnahmefällen, wenn also ganz bestimmte Gründe vorliegen, die die Übertragung der alleinigen Sorge rechtfertigen, wird das Sorgerecht durch das Familiengericht auf einen Elternteil übertragen. Dieser Elternteil kann sowohl die Kindesmutter als auch der Kindesvater sein.

Ganz wichtig zu wissen, ist, dass unabhängig von der Frage des Sorgerechts, jedem Elternteil ein sog. Umgangsrecht, also ein Besuchsrecht mit seinem Kind zusteht. Dieses Umgangsrecht ist das Recht, mit dem Kind Umgang zu haben und auf diese Weise an seiner Erziehung und Entwicklung teilhaben zu können. Das Umgangsrecht ermöglicht damit dem sog. umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung in regelmäßigen Abständen überzeugen zu können.

Konkrete Anhaltspunkte für Gefährdung des Kindes?

Wehrt sich etwa eine Mutter, die das alleinige Sorgerecht für ein gemeinsames Kind hat, gegen die Übernachtung des Kindes bei seinem Vater, dem zwar kein Sorgerecht aber ein Umgangsrecht zusteht, so reicht es für einen Ausschluss des Umgangsrechts nicht aus, wenn sich die Mutter darauf beruft, dass die Übernachtung des Kindes beim Vater möglicherweise dem Kind schaden könnte.

In solch einem Fall müsste die Mutter vor dem Familiengericht schon ganz konkrete Anhaltspunkte vortragen, aus welchen Gründen sie der Meinung ist, dass der Umgang des Kindes mit seinem Vater dem Wohl des Kindes schaden und es gefährden könnte.

Autor dieses Fachartikels

Fachanwältin Alexandra Güller
Alexandra Güller Fachanwältin für Familienrecht

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