von Dr. Urte Andrae

Brauche ich für eine Scheidung zwingend einen Rechtsanwalt?

Leben Sie von Ihrem Ehegatten getrennt und beabsichtigen Sie die Scheidung der Ehe? Möglicherweise haben Sie sich schon mal gefragt, ob Sie für eine Scheidung zwingend einen Rechtsanwalt für Scheidungsrecht benötigen.

Um Ihre Frage vorweg zu beantworten - JA, wenn Sie beim Familiengericht einen Antrag auf Scheidung der Ehe stellen wollen, brauchen Sie dafür auf jeden Fall einen Scheidungsanwalt. Denn nach der familienrechtlichen Verfahrensordnung darf nur ein Rechtsanwalt einen Scheidungsantrag stellen.

Ich will die Scheidung – wie muss ich vorgehen?

Als aller erstes suchen Sie sich einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Beim ersten Beratungsgespräch mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen Sie Ihr Anliegen und Ihren Scheidungswunsch. Wenn Sie aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, die Kosten eines Rechtsanwalts und des Scheidungsverfahrens zu tragen, prüft Ihr Rechtsanwalt gerne für Sie, ob Ihnen möglicherweise Verfahrenskostenhilfe zustehen könnte.

Denken Sie auch daran, dass – bis auf wenige Ausnahmen – Ihr Rechtsanwalt erst dann einen Scheidungsantrag für Sie stellen kann, wenn das Trennungsjahr bereits abgelaufen ist. Das bedeutet, dass erst dann der Scheidungsantrag beim Familiengericht gestellt werden kann, wenn Sie und Ihr Ehegatte bereits seit einem Jahr getrennt voneinander sind.

Autor dieses Fachartikels

Fachanwältin Dr. Urte Andrae
Dr. Urte Andrae Fachanwältin für Familienrecht

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