von Dr. Urte Andrae

Ist es rechtlich möglich, sich nur kirchlich trauen zu lassen?

Während sich die Beteiligten in der Vergangenheit noch wegen einer Ordnungswidrigkeit verantwortlich machten, wenn Sie sich vor einer standesamtlichen Trauung kirchlich vermählen ließen, ist dies heute nicht so. Aus diesem Grunde stellt sich die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen mit einer nur kirchlichen Trauung verbunden sind.

Was Sie über Trauung und Ehe wissen sollten

Sie sollten wissen, dass eine Ehe nur dann gültig ist und sämtliche Rechte und Pflichten beinhaltet, wenn die Eheleute Ihr Ja-Wort vor einem Standesbeamten abgeben. Eine rein religiöse - also etwa kirchliche - Trauung ist zwar rechtlich möglich, führt aber nicht zu einer wirksamen und gültigen Ehe.

Hieran sollten Sie daher unbedingt denken, falls Sie von einer standesamtlichen Trauung Abstand nehmen wollen. Nur eine standesamtlich eingegangene Ehe verleiht Ihnen sämtliche eheliche Rechte und Pflichten wie Erbrecht, Unterhaltsrecht, Güterrecht, Recht auf gemeinsame steuerliche Veranlagung, Namensrecht und vieles mehr.

Sollten Sie also nicht die standesamtliche Trauung vollzogen haben, werden Sie rein rechtlich wie Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft behandelt und haben daher grundsätzlich gerade nicht die oben genannten Rechte.

Autor dieses Fachartikels

Fachanwältin Dr. Urte Andrae
Dr. Urte Andrae Fachanwältin für Familienrecht

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