"Was bekomme ich, wenn ... ?"
Ratgeber zum Unterhaltsrecht mit Fallbeispielen und Berechnungen

Kindergeld, Selbstbehalt, Unterhalt - womit kann eine alleinerziehende, nicht verheiratete Mutter rechnen?

„Meine kleine Tochter ist mein Wunschkind. Aber alleinerziehend zu sein muss man erst lernen. Ihr Vater sollte mich unterstützen.“
Unsere Mandantin, 35 Jahre jung, ist Mutter einer 6 Monate alten Tochter.

Ihr war bewusst, dass sie mit dem Kindesvater nicht zusammenleben wollte. Die beiden verstanden sich immer noch gut, aber nun musste die Frage des Unterhalts geklärt werden. „Vor der Geburt verdiente ich im Vollzeitjob monatlich 1.800 Euro netto. Jetzt in der Elternzeitbeziehe ich Elterngeld in Höhe von 1.170 Euro. Er will uns unterstützen, immerhin hat er 3.800 Euro netto monatlich zur Verfügung. Aber wie viel stehen mir und meiner Tochter eigentlich von Rechts wegen zu?“

Fachanwältin Dr. Urte Andrae wusste Rat

„Die Höhe Ihres Unterhaltes basiert auf dem Gehalt, das Sie vor der Geburt Ihrer Tochter monatlich zur Verfügung hatten. Das Elterngeld in Höhe von 1.170 Euro, abzüglich eines Pauschalbetrages von 300 Euro monatlich, muss darauf angesetzt werden. In Ihrem Fall müssen wir also von einem Elterngeld in Höhe von 870 Euro ausgehen. Dies von Ihrem ursprünglichen Gehalt abgezogen ergibt einen Unterhaltsbedarf in Höhe von 930 Euro monatlich. Vorausgesetzt, der Kindesvater kann diese monatliche Zahlung in Höhe von 930 Euro auch wirklich leisten.

Da der Kindesunterhalt vorrangig ist gegenüber Ihrem eigenen Unterhaltsanspruch, wird er vorab bestimmt und vom Einkommen des Kindesvaters abgezogen. Bemessungsgrundlage bildet die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, in der Bemessungshöhe ist das Einkommen des Kindesvaters entscheidend. Verfügt der Kindesvater – wie im vorliegenden Fall - über ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 3.800 Euro sind für die Berechnung des Unterhalts die 7. Einkommensgruppe und bezogen auf das Alter Ihrer Tochter die 1. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle relevant. Ergebnis ist ein Unterhaltsanspruch für Ihre Tochter von 340 Euro."

Unterhaltsberechnung

Einkommen des Kindesvaters 3.800 Euro
Abzüglich des Kindesunterhalts (340 Euro) = 3.460 Euro

Abzüglich Unterhaltsanspruch (930 Euro) = 2.530 Euro

"Dem Kindesvater steht ein Selbstbehalt in Höhe von 1.100 Euro monatlich zu, der dem Kindesvater zum Leben auf jedem Fall verbleiben muss. Beim Ansatz der oben angesetzten Unterhaltsansprüche von 340 Euro (Kindesunterhalt) und 930 Euro (Ihr Unterhalt) verbleibt dem Kindesvater immer noch ein Einkommen von 2.530 Euro monatlich. Somit ist die gesetzliche Vorgabe erfüllt.“

Die junge Frau war sichtlich erleichtert, dass sich die Fragestellung schnell klären ließ. Nun musste sie noch mit dem Vater des Kindes reden. Aber in der Sache war es klar und so wie sie ihn kannte, war an seinem Verantwortungsgefühl nicht zu zweifeln. Da sie sich bereits vor der Geburt um einen Kita-Platz beworben hatte, plante sie in den Beruf zurückzugehen, zumindest mit einer Teilzeitstelle, sobald die Tochter 3 Jahre alt war.

Familienrecht-Ratgeber: "Was bekomme ich wenn ...?"
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Fachanwältin Dr. Urte Andrae
Dr. Urte Andrae Autorin dieser Ratgeber-Reihe

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