von Christian Reichelt

Umzug ins Ausland – Rechte des alleinerziehenden Elternteils?

Hier informieren Sie die Rechtsanwälte für Familienrecht der Kanzlei Dr. Andrae & Kollegen darüber, was Sie im Falle eines Umzuges ins Ausland beachten sollten.

Nicht selten werden unsere Rechtsanwälte in der Beratung mit der Frage konfrontiert, ob ein Elternteil mit seinem Kind einfach so ins Ausland ziehen kann, ohne den anderen Elternteil um Erlaubnis zu fragen.

Bei dem Wunsch eines Elternteils mit einem Kind ins Ausland auszuwandern, handelt es sich um eine wichtige Entscheidung, die nicht nur das Leben des Kindes, sondern vor allem auch das Leben des anderen Elternteils nachhaltig beeinflusst.

Sind die Eltern gemeinschaftlich Inhaber des Sorgerechts für das Kind, so müssen sie sich auch in allen wichtigen Fragen und Belangen des Kindes einigen. Da ein Umzug ins Ausland zu den wichtigen Angelegenheiten zählt, müssen die Eltern auch hierüber eine Einigung treffen. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, kann nicht einfach so das Kind mit ins Ausland nehmen.

Beim alleinigen Sorgerecht könnte dies wieder etwas anders aussehen, allerdings sollten Sie auch in diesem Falle einen Umzug ins Ausland frühzeitig mit dem anderen Elternteil besprechen. Denn aufgrund eines Aufenthaltswechsels ins Ausland beeinträchtigen Sie letztendlich das Umgangsrecht, also das Besuchsrecht des anderen Elternteils.

Was Sie also beachten sollten

Als Elternteil können Sie das Kind grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des anderen Elternteils für eine dauerhafte Zeit ins Ausland mitnehmen. Denn dies käme quasi einer Kindesentführung gleich. Der Elternteil, der dies tut, würde dem anderen Elternteil nämlich auf diese Weise faktisch das Umgangsrecht, also das Recht, das Kind regelmäßig besuchen zu dürfen, entziehen.

Zum Sorgerecht kann man sich viele Sorgen machen – am besten wenden Sie sich dazu gleich vertrauensvoll an unsere Fachanwälte für Familienrecht in Hamburg. Sehr gerne vertreten auch unsere Fachanwälte für Familienrecht in München Ihre Interessen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. 

Autor dieses Fachartikels

Fachanwalt Christian Reichelt
Christian Reichelt Fachanwalt für Familienrecht

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