von Christian Reichelt

Gleichgeschlechtliche Ehe: Was ist jetzt zu beachten?

Das Gesetz kam überraschend, könnte aber noch für reichlich Diskussionen sorgen: Die Ehe kann seit dem 1. Oktober 2017 auch von gleichgeschlechtlichen Paaren geschlossen werden.

Kurz vor Ende der letzten Wahlperiode schaffte es eine Gesetzesvorlage überraschend auf die Tagesordnung des Bundestages und wurde mit großer Mehrheit verabschiedet: Gleichgeschlechtliche Paare werden seit dem 1. Oktober 2017 den heterosexuellen Paaren gleichgestellt - der Weg für die gleichgeschlechtliche Ehe ist somit frei. Auch wenn viele Fragen bereits mit der bis dahin möglichen eingetragenen Partnerschaft beantwortet waren, zieht die "Ehe für alle" doch einige Konsequenzen nach sich.

Warum eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch für die gleichgeschlechtliche Ehe ausreicht

Der Bundestag fand einen relativ einfachen Weg, als er statt des Grundgesetzes das Bürgerliche Gesetzbuch in Bezug auf die gleichgeschlechtliche Ehe änderte. Das BGB gilt als umfangreiches Regelwerk für Rechtsverhältnisse zwischen Privatleuten und enthält nun unter § 1353 Absatz 1 Satz 1 folgende Formulierung: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." Diese Verortung ist logisch, denn das BGB ist auch für die Regelung des Personenstandsrechts und damit die Definition der Ehe zuständig - das Grundgesetz führt dazu keine Details aus. Kritisiert wird allerdings die im Vorfeld fehlende ausführliche Debatte, der Gesetzesentwurf kam relativ überraschend zur Abstimmung, mit Widerstand wird deswegen zu rechnen sein. Nicht zuletzt die Bundestagsneulinge der AfD werden sich hier engagieren, sieht die Partei die gleichgeschlechtliche Ehe in ihrem Programm doch generell nicht vor. Es bleibt jetzt abzuwarten, ob und wann das Thema "gleichgeschlechtliche Ehe" nochmals diskutiert wird - für die Betroffenen bleibt zunächst noch eine Zeit der Unsicherheit.

Was das Recht auf gleichgeschlechtliche Ehe ändert

Mit der standesamtlichen Eheschließung haben homosexuelle Paarte künftig die gleichen Rechte und Pflichten wie heterosexuelle Ehepaare - bis hin zum Adoptionsrecht. Dieses ist generell auf Ehepaare ausgerichtet, sodass Änderungen nicht notwendig werden. Es war bislang selbst im Rahmen einer eingetragenen Partnerschaft nicht möglich, dass schwule oder lesbische Paare ein Kind gemeinsam adoptieren. Beim Steuer- und Erbschaftsrecht hingegen war bereits eine Gleichstellung erreicht worden, sodass auch eingetragene Lebenspartner vom Ehegattensplitting profitieren konnten. Trotzdem hat das Recht auf gleichgeschlechtliche Ehe einen großen Wert, müssen sich die Eheleute doch nicht mehr so detailliert erklären, wie das bei einer eingetragenen Partnerschaft notwendig ist.

Wie sich die "Ehe für alle" auf eingetragene Partnerschaften auswirkt

Einerseits werden seit dem 1. Oktober 2017 keine eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr geschlossen, da dieser Kompromiss mit dem Recht auf gleichgeschlechtliche Ehe überflüssig geworden ist. Andererseits bleiben die bereits eingetragenen Partnerschaften erhalten, sie werden also nicht automatisch in eine gleichgeschlechtliche Ehe umgewandelt. Zur Eheschließung müssen die Paare also erneut zum Standesamt, um dort eine entsprechende Erklärung abzugeben. Verpflichtet sind sie jedoch nicht dazu, sie können den Status Quo auch beibehalten.

Ab wann die gleichgeschlechtliche Ehe praktisch geschlossen werden kann

Bis zum 1. November 2018 wird die Umstellung der Eheregister benötigen, bis dahin wird auch für die gleichgeschlechtliche Ehe ein Ehemann und eine Ehefrau registriert. Damit zeigt die Praxis eine der Schwächen des ausgesprochen schnellen Gesetzgebungsverfahrens auf. Trotz des formalen Problems können bereits Trauungen durchgeführt werden, das Gesetz wurde bereits zum 1. Oktober 2017 rechtswirksam.

Ob nun Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht werden oder nicht: Die meisten Experten gehen davon aus, dass bei allem Diskussionsbedarf keine Änderung des Grundgesetzes notwendig ist. Die gleichgeschlechtliche Ehe bedeutet für homosexuelle Paare zusätzliche Rechte, aber auch Pflichten und Verantwortung. 

Autor dieses Fachartikels

Fachanwalt Christian Reichelt
Christian Reichelt Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht sowie Testamentsvollstrecker

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