von Dr. Urte Andrae

Hafte ich für die Schulden meines Ehepartners?

Hier informieren wir Rechtsanwälte der Münchener Rechtsanwaltskanzlei Dr. Andrae & Kollegen Sie darüber, ob Sie für die eingegangenen Schulden Ihres Ehemannes oder Ihrer Ehefrau mithaften müssen.

Der verschuldete Unternehmer

Ein erheblich verschuldeter Unternehmer kommt zum Rechtsanwalt. Er erzählt, dass er demnächst heiraten möchte, aber keinen Ehevertrag abschließen möchte. Seine zukünftige Ehefrau macht sich nun Sorgen, nach der Eheschließung für seine alten Schulden aufkommen zu müssen.

Dieser kleine familienrechtliche Sachverhalt bereitet im Vorwege sehr viel Kopfzerbrechen für die zukünftigen Eheleute. Der Gang zum Rechtsanwalt bringt jedoch Erleichterung. Denn grundsätzlich muss der zukünftige Ehegatte eines verschuldeten Unternehmers für dessen Schulden nicht aufkommen.

Der Grund hierfür ist darin zu sehen, dass das Vermögen der Ehegatten durch die Eheschließung nicht zu einem gemeinsamen Vermögen wird. Das Vermögen bleibt rechtlich betrachtet immer getrennt. Jeder Ehegatte kann daher sein Vermögen selbstständig verwalten und muss somit auch für die Schulden des anderen Ehegatten, die er vor oder während der Ehe eingeht, nicht haften.

Natürlich ist dies dann anders, wenn sich der Ehegatte für den anderen zu Zahlungen vertraglich durch seine eigene Unterschrift verpflichtet, etwa, wenn ein Kreditvertrag von beiden Ehegatten unterzeichnet wird.

Autor dieses Fachartikels

Fachanwältin Dr. Urte Andrae
Dr. Urte Andrae Fachanwältin für Familienrecht

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