Familienanwalt in München, Hamburg und Holzkirchen
von Dr. Urte Andrae
Leben Sie von Ihrem Ehegatten getrennt und beabsichtigen Sie die Scheidung der Ehe? Möglicherweise haben Sie sich schon mal gefragt, ob Sie für eine Scheidung zwingend einen Rechtsanwalt für Scheidungsrecht benötigen.
Um Ihre Frage vorweg zu beantworten - JA, wenn Sie beim Familiengericht einen Antrag auf Scheidung der Ehe stellen wollen, brauchen Sie dafür auf jeden Fall einen Scheidungsanwalt. Denn nach der familienrechtlichen Verfahrensordnung darf nur ein Rechtsanwalt einen Scheidungsantrag stellen.
Als aller erstes suchen Sie sich einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Beim ersten Beratungsgespräch mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen Sie Ihr Anliegen und Ihren Scheidungswunsch. Wenn Sie aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, die Kosten eines Rechtsanwalts und des Scheidungsverfahrens zu tragen, prüft Ihr Rechtsanwalt gerne für Sie, ob Ihnen möglicherweise Verfahrenskostenhilfe zustehen könnte.
Denken Sie auch daran, dass – bis auf wenige Ausnahmen – Ihr Rechtsanwalt erst dann einen Scheidungsantrag für Sie stellen kann, wenn das Trennungsjahr bereits abgelaufen ist. Das bedeutet, dass erst dann der Scheidungsantrag beim Familiengericht gestellt werden kann, wenn Sie und Ihr Ehegatte bereits seit einem Jahr getrennt voneinander sind.
Sie brauchen Unterstützung beim Thema Scheidungsrecht? Wir stehen Ihnen mit unserer Fachkompetenz an vier Standorten in Deutschland zur Seite. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf, um dringende Fragen zu klären.
Ob Scheidung, Trennung, Erbrecht, Unterhalt oder andere Rechtsgebiete: Unsere erfahrenen und kundigen Rechtsanwälte beraten Sie klar, strukturiert und verbindlich. Machen Sie jetzt mit einer nach den gesetzlichen Vorgaben (RVG) vergüteten Erstberatung den ersten Schritt – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
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