Familienanwalt in München, Hamburg und Holzkirchen
von Christian Reichelt
Schulden Eltern ihren Kindern Kindesunterhalt, so bestehen grundsätzlich uneingeschränkte Zahlungspflichten. Dieser Grundsatz wird in den Fällen wieder eingeschränkt, in denen die Person, die den Kindesunterhalt schuldet, seine eigene Existenz durch die Zahlung des Kindesunterhalts gefährden würde. Dennoch bedeutet dies, dass der Unterhaltsschuldner, also derjenige, der an eine andere Person Unterhalt zahlen muss, die Pflicht hat, seiner Zahlungsverpflichtung soweit wie möglich nachzukommen.
Gerät der Unterhaltsschuldner etwa in die Arbeitslosigkeit und kann er aus diesem Grunde seinen Unterhaltspflichten praktisch nicht mehr nachkommen, so hat er dann trotzdem eine sog. Erwerbsobliegenheit. Konkret bedeutet das, dass der Unterhaltsschuldner alles für ihn Mögliche tun muss, um wieder "in Lohn und Brot zu kommen".
Als aller erstes hat der Unterhaltsschuldner die Pflicht, sich um einen neuen Arbeitsplatz zu bemühen und diese Bewerbungsbemühungen auch nachzuweisen. Kann der Unterhaltsschuldner nicht nachweisen, dass er unverschuldet in die Arbeitslosigkeit geraten ist und kann er auch seine Bewerbungsbemühungen nicht ausreichend nachweisen, dann muss er weiterhin den Kindesunterhalt zahlen. Das bedeutet, dass Sie als Unterhaltsschuldner auch bei eingetretener Arbeitslosigkeit nicht davon ausgehen können, dass Sie keinen Kindesunterhalt mehr zahlen müssen.
Zusammenfassend ist also zu sagen, dass Sie sich als Unterhaltsschuldner nach eingetretener Arbeitslosigkeit bemühen müssen, eine neue Stelle zu finden. Sie können sich auch nicht darauf berufen, dass es Ihnen aufgrund der Arbeitslosigkeit finanziell nicht möglich ist, weiterhin den Kindesunterhalt zu zahlen.
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