von Christian Reichelt

Letztwillige testamentarische Verfügung

Im Bereich des Erbrechts ist von Bedeutung, dass nicht nur der Erbe durch anwaltliche Vertretung ausreichend Informationen und Schutz erhält, sondern auch der Erblasser durch einen im Erbrecht erfahrenen Juristen bei der Planung und Erstellung seines Nachlasses begleitet und beraten wird. Es muss viel mehr seitens der Regelung des Nachlasses beachtet werden, dass bereits durch die Erstellung der letztwilligen Verfügung richtige Bahnen und Schritte eingeleitet werden, wodurch für den kommenden Erblasser die Angelegenheit bereits eindeutig stimmt und hierbei keinerlei Schwierigkeiten oder finanzielle Nachteile sowie die Gefahren von Rechtsstreitigkeiten entstehen. Es ist immer wieder darauf hinzuweisen, dass die letztwillige Verfügung eine wesentliche Gestaltungsmöglichkeit des Erblassers darstellt, welche bei ausreichend geschulter und erfahrener anwaltlicher Beratung die entsprechenden Weichen und Gestaltungen vornimmt, um sowohl zukünftige Rechtsstreitigkeiten wie auch finanzielle Nachteile für den Erben nicht nur im Bereich der Notwendigkeit eines Erbscheins, sondern auch bezüglich der im größtenteils immer wieder nicht beachteten Erbschaftsteuer vermieden werden. Es ist immer festzuhalten, dass natürlich der Gedankengang und das Interesse eines Erblassers sind, sein aktuelles Vermögen auch tatsächlich seinen bedachten, den potentiellen Erben in der aktuell bestehenden Höhe direkt und ohne Verringerung sowie anderweitigen Kostenlast zukommen zu lassen und nicht das Vermögen durch unbeachtete Steuern oder bereits vorprogrammierte Rechtsstreitigkeiten erheblich zu verringern.

Von vielen Erblassern wird übersehen, dass die letztwillige Gestaltungsmöglichkeit ein erhebliches Potential enthält, Rechtsnachfolgen klar und eindeutig vorzunehmen. Diese Gestaltungsmöglichkeit ist daher unter Zuhilfenahme von ausreichend erfahrenen und geschulten Rechtsanwälten dringend zu empfehlen, da ohne erfahrene juristische Unterstützung bei dem Anfall der Erbschaft bereits Weichen gesetzt worden sind, welche grundsätzlich nicht mehr verändert werden können und dann zu möglichen zusätzlichen Kosten wie auch Rechtsstreitigkeiten führen.

Die Kanzlei Dr. Andrae & Kollegen steht Ihnen mit ihrem besonders geschulten und im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt Christian Reichelt in München für die Erstellung eines Testaments wie auch Fragen hierzu oder der entsprechenden Abwicklung planend und helfend zur Verfügung.

Autor dieses Fachartikels

Fachanwalt Christian Reichelt
Christian Reichelt Fachanwalt für Familienrecht

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