von Christian Reichelt

Machen Sie sich strafbar, wenn Sie keinen Unterhalt zahlen?

An dieser Stelle möchten wir Sie als Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht darüber informieren, ob Sie möglicherweise einen Straftatbestand erfüllen, wenn Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt nicht nachkommen.

Pflichten

Das deutsche Unterhaltsrecht kennt bestimmte Unterhaltstatbestände. Das bedeutet, dass sich Personen untereinander, unter ganz bestimmten Voraussetzungen, zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind.

Die wichtigsten Unterhaltspflichten betreffen verwandte Personen, also etwa Eltern und Kindern (Kindesunterhalt), sowie zwischen Personen, die miteinander verheiratet sind (Familienunterhalt bzw. Trennungsunterhalt) oder miteinander verheiratet waren (Nachehelicher Unterhalt).

Alle genannten Unterhaltspflichten sind gesetzlich verankert. Das bedeutet, dass das Gesetz sie ausdrücklich vorsieht. Aus diesem Grunde kann die Verletzung solcher Pflichten weitreichende - auch strafrechtliche - Konsequenzen für denjenigen haben, der zur Zahlung verpflichtet ist, dieser Pflicht aber nicht nachkommt, obwohl er dazu auch in finanzieller Hinsicht in der Lage wäre.

Selbstbehaltsgrenzen

Da der Unterhaltsschuldner durch die Zahlung von Unterhalt seinen eigenen Lebensbedarf nicht gefährden soll, kennt das deutsche Unterhaltsrecht bestimmte Selbstbehaltsgrenzen, bis zu deren Erreichen eine Person grundsätzlich keinen Unterhalt zahlen muss.

Allerdings sind diese Selbstbehaltsgrenzen davon abhängig, um welche Art von Unterhalt es sich handelt. Außerdem kommt es bei den Selbstbehaltsgrenzen auch darauf an, ob der Unterhaltsschuldner einer Arbeit nachgeht oder arbeitslos ist.

Autor dieses Fachartikels

Fachanwalt Christian Reichelt
Christian Reichelt Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht sowie Testamentsvollstrecker

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