Familienanwalt in München, Hamburg und Holzkirchen
von Christian Reichelt
An dieser Stelle möchten wir Sie als Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht darüber informieren, ob Sie möglicherweise einen Straftatbestand erfüllen, wenn Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt nicht nachkommen.
Das deutsche Unterhaltsrecht kennt bestimmte Unterhaltstatbestände. Das bedeutet, dass sich Personen untereinander, unter ganz bestimmten Voraussetzungen, zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind.
Die wichtigsten Unterhaltspflichten betreffen verwandte Personen, also etwa Eltern und Kindern (Kindesunterhalt), sowie zwischen Personen, die miteinander verheiratet sind (Familienunterhalt bzw. Trennungsunterhalt) oder miteinander verheiratet waren (Nachehelicher Unterhalt).
Alle genannten Unterhaltspflichten sind gesetzlich verankert. Das bedeutet, dass das Gesetz sie ausdrücklich vorsieht. Aus diesem Grunde kann die Verletzung solcher Pflichten weitreichende - auch strafrechtliche - Konsequenzen für denjenigen haben, der zur Zahlung verpflichtet ist, dieser Pflicht aber nicht nachkommt, obwohl er dazu auch in finanzieller Hinsicht in der Lage wäre.
Da der Unterhaltsschuldner durch die Zahlung von Unterhalt seinen eigenen Lebensbedarf nicht gefährden soll, kennt das deutsche Unterhaltsrecht bestimmte Selbstbehaltsgrenzen, bis zu deren Erreichen eine Person grundsätzlich keinen Unterhalt zahlen muss.
Allerdings sind diese Selbstbehaltsgrenzen davon abhängig, um welche Art von Unterhalt es sich handelt. Außerdem kommt es bei den Selbstbehaltsgrenzen auch darauf an, ob der Unterhaltsschuldner einer Arbeit nachgeht oder arbeitslos ist.
Sie brauchen Unterstützung beim Thema Unterhaltsrecht? Wir stehen Ihnen mit unserer Fachkompetenz an vier Standorten in Deutschland zur Seite. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf, um dringende Fragen zu klären.
Ob Scheidung, Trennung, Erbrecht, Unterhalt oder andere Rechtsgebiete: Unsere erfahrenen und kundigen Rechtsanwälte beraten Sie klar, strukturiert und verbindlich. Machen Sie jetzt mit einer nach den gesetzlichen Vorgaben (RVG) vergüteten Erstberatung den ersten Schritt – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Email: info@familienrecht-andrae.de