von Dr. Urte Andrae

Umgangsrecht - damit Kinder nicht die Leidtragenden sind

An dieser Stelle möchten wir Rechtsanwälte der Münchener und Hamburger Kanzlei für Familienrecht Dr. Andrae & Kollegen Sie darüber informieren, was Sie tun können, wenn Sie und der andere Elternteil sich über das Umgangsrecht, also das Besuchsrecht für Ihre gemeinsamen Kinder, streiten.

Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens gibt es eine Vielzahl von Streitpunkten zwischen den Ehegatten. Normalerweise geht es um den Unterhalt, etwa Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt, das Güterrecht, den Ausgleich des Zugewinns, das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder und nicht zuletzt auch um das Umgangrecht.

Persönlichkeitsentwicklung der Kinder nicht gefährden

Als Rechtsanwälte für Familienrecht, die in diesem Bereich langjährige Erfahrungen haben, müssen wir immer wieder feststellen, dass bei solchen Sorgerechts- oder Umgangsrechtsprozessen in aller Regel die Kinder die Leidtragenden sind. Leider übersehen viele Eltern, dass es gerade für die Persönlichkeitsentwicklung ihrer Kinder von enormer Bedeutung und Wichtigkeit ist, wenn sie trotz einer Trennung oder Scheidung mit beiden Elternteilen aufwachsen und einen guten Kontakt zu ihnen halten können.

Sofern das Kind durch den Umgang mit einem Elternteil keiner Gefahr ausgesetzt ist, sollte der andere Elternteil bei dem sich das Kind dauerhaft aufhält, den persönlichen Umgang des Kindes zum anderen Elternteil ermöglichen und auch fördern.

Vielfach liegt schon ein Problem darin, dass die Eltern derart im Streit liegen, dass sie nicht einmal eine Einigung wegen der Besuchszeiten für das Kind hinbekommen. Bereits für solche Fälle raten wir dazu, dass Sie als Elternteil mit Hilfe eines Rechtsanwalts Ihres Vertrauens nach einer für alle Seiten annehmbaren Lösung Ausschau halten. Schließlich besteht auch die Möglichkeit, mit Hilfe des Familiengerichts eine Umgangsregelung zu treffen.

Autor dieses Fachartikels

Fachanwältin Dr. Urte Andrae
Dr. Urte Andrae Fachanwältin für Familienrecht

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