Familienanwalt in München, Hamburg und Holzkirchen
von Dr. Urte Andrae
Als erfahrene Rechtsanwälte werden wir von unseren Mandanten immer häufiger mit der Frage konfrontiert, ob ein zu viel gezahlter Unterhalt wieder zurückgefordert werden kann. Leider kann diese Frage, wie so oft im Familienrecht, nicht einheitlich beantwortet werden.
In aller Regel erfährt ein Unterhaltsschuldner erst einige Zeit später, dass sich die finanzielle Situation des Unterhaltsgläubigers geändert hat. Manchmal merkt der Schuldner erst viele Jahre später, dass der Gläubiger eigentlich gar keinen Unterhalt mehr von ihm verlangen durfte.
In einer solchen Situation sollten Sie sich rasch an einen Familienanwalt und Spezialisten für Unterhalt wenden, mit ihm die Situation besprechen und überprüfen lassen, ob Sie den zu viel gezahlten Unterhalt zurückfordern können.
Handelt es sich bei dem gezahlten Unterhalt z.B. um den sog. Verwandtenunterhalt, also den Unterhalt, den etwa Eltern gegenüber ihren Kindern schulden, so ist etwa gesetzlich geregelt, dass eine Auskunftspflicht über Einkommensveränderungen nur auf Verlangen des Unterhaltsschuldners besteht. Konkret bedeutet dies also, dass der Unterhaltsgläubiger keine Pflicht hat, von sich aus dem Unterhaltsschuldner mitzuteilen, dass sich sein Einkommen geändert hat und er eigentlich weniger Unterhalt bekommen müsste.
Aus diesem Grunde müssen Sie selbst darauf achten, dass Sie nicht mehr zahlen, als Sie tatsächlich müssten. Den Unterhaltsgläubiger trifft lediglich dann eine Pflicht, wahre und vollständige Angaben über seine Einkommensverhältnisse zu machen, wenn er vom Unterhaltsschuldner danach gefragt wird. Denken Sie daran, dass diese Erwägungen auch für einen zu viel gezahlten Ehegattenunterhalt im Falle von Trennung und Scheidung gelten.
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