von Alexandra Güller

Was der familienrechtliche Begriff "Trennungsjahr" bedeutet

Haben Sie sich bereits mit dem Gedanken einer Ehescheidung auseinandergesetzt, dann ist Ihnen sicherlich bereits der Begriff "Trennungsjahr" untergekommen. Als Experte für Trennung und Scheidung erklären Ihnen unsere Rechtsanwälte für Scheidungsrecht, worum es geht.

Dieser familienrechtliche Begriff bedeutet, dass Sie für den Fall einer Ehescheidung, selbst wenn die Scheidung von beiden Eheleuten gewollt ist, grundsätzlich ein Jahr getrennt leben müssen. Die familienrechtlichen Vorschriften sagen nämlich, dass eine Ehescheidung erst vollzogen werden kann, wenn das Trennungsjahr bereits abgelaufen ist. Es gibt nur ganz seltene Fälle, in denen Sie sich ausnahmsweise vor Ablauf scheiden lassen können.

In solchen Fällen, in denen das Trennungsjahr für eine Scheidung mal nicht eingehalten werden muss, müsste Ihr Rechtsanwalt in einem Scheidungsverfahren vortragen, dass die Fortsetzung der Ehe für Sie aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Unzumutbarkeit

Eine solche unzumutbare Härte liegt dann vor, wenn es für Sie aus wichtigen Gründen unzumutbar ist, das Trennungsjahr abzuwarten und weiterhin mit dem anderen Ehegatten verheiratet zu bleiben. Diese Gründe müssen aber schon überaus gewichtig sein. Sie werden von den deutschen Familiengerichten sehr streng nachgeprüft.

Wenn nach der Auffassung des Familiengerichts kein Härtegrund vorliegt, so muss dann das Jahr abgewartet werden, bevor Ihr Rechtsanwalt für Sie einen Antrag auf Ehescheidung stellen kann.

Autor dieses Fachartikels

Fachanwältin Alexandra Güller
Alexandra Güller Fachanwältin für Familienrecht

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