Das Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es regelt vor allem die Verteilung des Vermögens eines Verstorbenen, also des Erblassers, an bestimmte Personen, also an seine Erben.
Das Gesetz regelt, welche Personen als Erben eines Verstorbenen in Betracht kommen, sofern der Verstorbene kein Testament hinterlässt oder keinen Erbvertrag geschlossen hat. Als gesetzliche Erben kommen damit die Verwandten und der Ehegatte des Verstorbenen in Betracht.
Das Verwandtenerbrecht regelt, welche Verwandten als Erben in Frage kommen, wenn der Erblasser mehrere Verwandte, etwa Kinder und Eltern hinterlässt. Sofern der Verstorbene sowohl eigene Kinder als auch noch seine Eltern hinterlässt, so erben vorrangig seine Kinder als Abkömmlinge und schließen ein gesetzliches Erbrecht der Eltern aus.
Ebenso steht dem Ehegatten des Verstorbenen von Gesetzes wegen, also auch dann, wenn der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlässt, ein gesetzliches Erbrecht zu. Die Höhe des konkreten Erbteils ist dann davon abhängig, ob die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten oder ob zwischen ihnen aufgrund eines Ehevertrages Gütertrennung bestand.
Als Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sollten Sie wissen, dass Ihnen kein gesetzliches Erbrecht zusteht. Dies könnten Sie allerdings dadurch vermeiden, dass Sie ein Testament zu Gunsten Ihres Lebensgefährten erstellen. Anders verhält es sich bei einem Lebenspartner einer "gleichgeschlechtlichen Ehe".
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Der letzte Wille kann zu komplizierten Erbrechts-Fällen führen. Das gilt z. B. bei einer Unternehmensnachfolge, aber auch in vielen anderen Fällen wie z. B. Immobilienbesitz. Ein Testamentsvollstrecker wie Christian Reichelt kann hier als neutrale Instanz unnötige Auseinandersetzungen schon im Vorfeld vermeiden.
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Im Bereich des Erbrechts ist von Bedeutung, dass auch der Erblasser durch einen im Erbrecht erfahrenen Juristen bei der Planung und Erstellung seines Nachlasses begleitet und beraten wird.
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Befindet sich in der Erbmasse eine Immobilie, muss der Erbe, um Eigentümer dieser Immobilie zu werden, eine Änderung im Grundbuch und der dort vorliegenden Eintragung des Eigentümers vornehmen lassen.
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Erhält ein Erbe von dem Anfall einer Erbschaft Kenntnis, so ist jedem Erben als erstes und wichtigstes anzuraten, sich einen Gesamteindruck und Überblick über die Erbmasse zu verschaffen.
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Bei Eintritt einer Erbschaft wird meistens seitens der beteiligten Personen nicht beachtet, dass auch das Finanzamt hierbei Teilhabe hat.
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Wenn eine Person verstirbt, die noch in einem Arbeitsverhältnis steht, stellt sich für Hinterbliebene die Frage, welche Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis noch bestehen.
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Im Falle von Trennung und Scheidung sind vorrangig Themen zu klären, wie Unterhalt und Umgang mit Kindern. Eine Trennung und eine nachfolgende Scheidung haben auch Auswirkungen auf das Erbrecht.
von Dr. Urte Andrae
Stirbt ein Ehegatte und hat weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, so dass keine Bestimmung vorliegt, wer Erbe wird, sieht das Gesetz eine gesetzliche Erbfolge des Ehegatten vor.
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