Erbrecht, Testament und Vermögensrecht
Erbrecht - Vorbeugen ist besser als heilen
Risiken durch Streit, Stillstand und Dessinteresse vermeiden

Das Erbrecht

Das Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es regelt vor allem die Verteilung des Vermögens eines Verstorbenen, also des Erblassers, an bestimmte Personen, also an seine Erben.

Das Gesetz regelt, welche Personen als Erben eines Verstorbenen in Betracht kommen, sofern der Verstorbene kein Testament hinterlässt oder keinen Erbvertrag geschlossen hat. Als gesetzliche Erben kommen damit die Verwandten und der Ehegatte des Verstorbenen in Betracht.

Verwandtenerbrecht

Das Verwandtenerbrecht regelt, welche Verwandten als Erben in Frage kommen, wenn der Erblasser mehrere Verwandte, etwa Kinder und Eltern hinterlässt. Sofern der Verstorbene sowohl eigene Kinder als auch noch seine Eltern hinterlässt, so erben vorrangig seine Kinder als Abkömmlinge und schließen ein gesetzliches Erbrecht der Eltern aus.

Ebenso steht dem Ehegatten des Verstorbenen von Gesetzes wegen, also auch dann, wenn der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlässt, ein gesetzliches Erbrecht zu. Die Höhe des konkreten Erbteils ist dann davon abhängig, ob die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten oder ob zwischen ihnen aufgrund eines Ehevertrages Gütertrennung bestand.

Lebenspartner

Als Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sollten Sie wissen, dass Ihnen kein gesetzliches Erbrecht zusteht. Dies könnten Sie allerdings dadurch vermeiden, dass Sie ein Testament zu Gunsten Ihres Lebensgefährten erstellen. Anders verhält es sich bei einem Lebenspartner einer "gleichgeschlechtlichen Ehe".

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