Der Ehevertrag: Viel vorteilhafter und weniger unromantisch als gedacht

Die Verbindung zwischen zwei Menschen mit einer Heirat zu besiegeln, ist eine wunderbare Sache. Eine Hochzeit ist für viele Menschen der Höhepunkt ihres Lebens. Die anschließende Ehe allerdings ist oftmals ernüchternd: Laut Statista lag die Scheidungsquote in Deutschland in 2020 bei 38,5%. Rein statistisch wurde also mehr als jede dritte Ehe wieder geschieden. Ernüchternde Zahlen, hinter denen oft hochemotionale Schicksale und äußerst anstrengende Zeiten stecken.

Eine Scheidung zu bewältigen, ist sowohl rechtlich wie menschlich eine echte Herausforderung. Der Grund dafür ist vor allem die Vielfalt der unterschiedlichen Themen. Es geht um Unterhalt, Sorgerecht und den gemeinsamen Besitz. Als Fachanwälte für Familienrecht können wir Sie zu all diesen Themen ausführlich und umfassend beraten. Vorab können Sie sich dazu gerne auf unseren Seiten informieren, wie z. B. auf dieser Website zur Vermögensauseinandersetzung. In diesem Artikel erklären wir ausführlich, warum ein Ehevertrag sinnvoll ist.

Mit einem Ehevertrag stellen Sie sicher, dass die Dinge so geregelt sind wie Sie es sich wünschen.
Mit einem Ehevertrag können Paare ihre Verhältnisse so regeln, wie sie es möchten.

Für viele Menschen ist es unromantisch, einen Ehevertrag zu vereinbaren. Einen Ehevertrag abzuschließen, scheint auf den ersten Blick dem gemeinsamen Glück und dem damit verbundenen Vertrauen zu widersprechen. Aber auch, wenn Sie es als frisch verliebtes Paar vielleicht nicht wahrhaben wollen: Bei genauerer Betrachtung hat ein Ehevertrag zahlreiche Vorteile.

In manchen Fällen ist das Vereinbaren eines Ehevertrags sogar unumgänglich und zwingend geboten. Das gilt insbesondere für Unternehmerehen. In diesen Fällen kann bei einer Scheidung auch die Existenz ganzer Firmen auf dem Spiel stehen. Für einen Ehevertrag ist es zudem nie zu spät: Er kann auch nach der Heirat während der Ehe abgeschlossen werden. Und ein Ehevertrag lässt sich im Lauf der Ehe immer wieder anpassen.

Ehevertrag: Diese Regelungen sind im Sinne der gemeinsamen Liebe sinnvoll

Wer sich liebt, sorgt füreinander. Ein Ehevertrag kann ausschließende Inhalte enthalten, es können aber auch Regelungen füreinander getroffen werden. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie aufgelistet:

  • Altersvorsorge: Verdient einer der Partner weniger, kann der andere für ihn durch regelmäßige Beiträge vorsorgen. So lässt sich Altersarmut vermeiden.
  • Gütertrennung: Bei einer Gütertrennung bleibt das Einzelvermögen der beiden Partner geschützt. Es wird auf den sonst gesetzlich vorgeschriebenen Zugewinnausgleich verzichtet.
  • Erbrecht: Besitzt einer der Partner deutlich mehr Vermögen als der andere oder sogar ein Unternehmen, empfiehlt sich in einem Ehevertrag eine spezielle Regelung der Erbfolge.
  • Unterhaltszahlungen: Nach der Trennung bzw. Scheidung ist der besserverdienende Partner grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet. Hier können spezielle Regelungen getroffen werden, sie dürfen aber nicht sittenwidrig sein. Dazu finden Sie im weiteren Verlauf des Textes noch erläuternde Informationen.
  • Privatrechtliche Regelungen: Des Weiteren können in einem Ehevertrag natürlich auch privatrechtliche Dinge wie z. B. ein Kinderwunsch sowie Erziehungs-Modalitäten festgehalten werden. Allerdings sind diese Regelungen nicht vor Gericht einklagbar.

Warum sich ein junges Paar mit einem Ehevertrag beschäftigen sollte

Wer schwer verliebt ist, kann auch schwer daran glauben, sich zu trennen. Noch schwerwiegender ist es, sich nach der Heirat wieder scheiden zu lassen. Von einem Scheitern der Ehe wollen junge Paare oftmals nichts wissen. Dabei ist es bei aller Romantik und Verliebtheit nicht falsch, schon vor einem möglichen Rosenkrieg den Kopf einzuschalten. Denn vor einer Heirat sind beide Partner noch einander zugetan und wollen sich nicht schaden. Bei einer Trennung ist es aber dann vorbei mit der Innigkeit – und natürlich auch mit dem Gedanken, für den jeweils anderen das Beste zu wollen. Sich im Laufe einer Trennung auch noch mit vermögensrechtlichen Fragen zu beschäftigen, kann daher nicht nur einer zarten Seele schwer auf das Gemüt schlagen.

Im Falle einer Trennung ist oft Stress vorprogrammiert

Oftmals lernt man den Partner bei einer Trennung oder Scheidung von einer ganz neuen und meist nicht sehr angenehmen Seite kennen. Umso wertvoller ist es dann, bereits vorher rechtliche Sicherheit zu haben. Ein Ehevertrag bedeutet daher auch, seine Liebe und die Wertschätzung für den anderen über die Zeit der Ehe hinaus auf rechtlich bindende Füße zu stellen: Man regelt die Dinge in beiderseitigem Einvernehmen so, wie es zum Zeitpunkt der Verliebtheit und der inneren Zuneigung für den anderen bzw. für beide als beste Option erachtet wird.

Paare können einen Ehevertrag jederzeit abschließen, also auch nach der Heirat.
Für einen Ehevertrag ist es nie zu spät: Er kann auch noch während der Ehe bzw. nach der Hochzeit abgeschlossen werden.

Ehevertrag und Güterstände: Die rechtliche Vermögens-Situation nach einer Scheidung

Laut Gesetz gilt für getrennte Eheleute nach einer Scheidung die Zugewinngemeinschaft. Bei dieser wird im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung das gemeinsam in der Ehe erworbene Vermögen zwischen den beiden Partnern aufgeteilt. Diese Aufteilung nennt sich Zugewinnausgleich. Die Zugewinngemeinschaft ist in Deutschland der grundsätzliche Fall und damit der häufigste Güterstand. Dazu gibt es auch noch die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Diese Güterstände werden auch als Wahlgüterstände bezeichnet. Sie müssen in einem Ehevertrag ausdrücklich festgelegt werden und ersetzen damit die grundsätzliche Regelung der Zugewinngemeinschaft.

Gütertrennung und Gütergemeinschaft im Ehevertrag

Bei der Gütertrennung sind, wie der Name schon sagt, die Güter getrennt. Es gibt also keinen Zugewinnausgleich. Damit kann jeder Ehepartner komplett und jederzeit über sein Vermögen verfügen. Das gilt auch für das in der Ehe erworbene Vermögen.
Bei einer Gütergemeinschaft passiert im Prinzip genau das Gegenteil: in diesem Fall geht mit dem Abschluss des Ehevertrages sämtliches Vermögen der beiden Ehepartner in gemeinschaftliches Vermögen über. Dazu gehört das Vermögen der beiden Partner vor der Ehe. Hinzu kommt das Vermögen, das gemeinsam in der Ehe erwirtschaftet wird.

Gütertrennung und Gütergemeinschaft im Ehevertrag: Vor- und Nachteile

Wie alles im Leben haben auch Gütertrennung und Gütergemeinschaft für die Eheleute unterschiedliche Vor- und Nachteile. Jeder Ehepartner kann z. B. komplett selbständig sein eigenes Vermögen verwalten. Die Besitzverhältnisse sind also immer ganz klar geregelt. Übrigens: Wie bei der Zugewinngemeinschaft muss auch bei der Gütertrennung der jeweils andere Ehegatte nicht für die Schulden seines Partners haften. Es gibt grundsätzlich keine automatische Haftung für die Schulden seines Partners, nur weil man verheiratet ist.
Der Nachteil einer Gütertrennung ist hingegen, dass es eben keinen Zugewinnausgleich gibt. Bei einer Scheidung und im Todesfall ist der jeweils andere der beiden Ehegatten möglicherweise benachteiligt. Auch die steuerliche Vergünstigung, ein Viertel des Vermögens des verstorbenen Ehepartners steuerfrei zu erhalten, fällt dann weg. Ohne explizite Regelung in einem Testament würden dann z. B. die Kinder des verstorbenen Ehegatten in der Erb-Rangfolge bevorzugt. Auch die Erbfolge ließe sich aber im Zweifel im Ehevertrag definieren.
In umgekehrter Weise gelten diese Vor- und Nachteile bei der Gütergemeinschaft. Der Vorteil ist, dass beide gemeinsam ihr Vermögen verwalten und beide gleichsam von einem Vermögenszuwachs profitieren, egal, wer von den beiden Ehegatten diesen erzielt. Der Nachteil wiederum ist, dass die Eheleute gemeinsam auch für ihre Schulden haftbar sind.

Ehevertrag: Im Sinne der Individualität immer sinnvoll

Oberflächlich betrachtet ist je nach Vermögenssituation und Lebensumständen der Eheleute der Abschluss eines Vertrags zur Ehe sinnvoll oder nicht. Bei genauerer Betrachtung wird aber deutlich, dass ein Ehevertrag in der Regel mehr Vor- als Nachteile bringt. Schließlich lassen sich in einem Ehevertrag die Vermögensverhältnisse während und nach der Ehe höchst individuell regeln. Beide Partner können sich so in dieser Regelung wiederfinden. Sie können sich damit sicher sein, nicht benachteiligt zu werden. Schließlich gibt es auch von der Ehe unterschiedlichste Vorstellungen – warum sollte man also nicht auch seine Vermögensverhältnisse konsequenterweise in einem Ehevertrag selbst bestimmen?
Zur Erinnerung: Ohne Ehevertrag greift immer die gesetzliche Regelung des Zugewinnausgleichs und beide Ehepartner müssen sich danach richten. Das Wichtigste daran oder darin ist definitiv, dass ein Ehevertrag seelischen Frieden schafft und beiden Partnern Sicherheit gibt. Sie können sich einfach darauf verlassen, dass sie für sich und für den jeweils anderen im Fall des Falles vorgesorgt haben und eine faire Regelung getroffen haben.

Autor dieses Fachartikels

Fachanwältin Dr. Urte Andrae
Dr. Urte Andrae Fachanwältin für Familienrecht

"Ein Ehevertrag ist unromantisch" – stimmt das?

Viele Portale und Experten verweisen darauf, dass Eheverträge nur für Unternehmerfamilien notwendig sind. Das stimmt natürlich – aber auch für nicht unternehmerisch tätige Ehepartner kann ein Vertrag förderlich für das gemeinsame Glück sein. Das "Unromantische" an einem Ehevertrag ist ja angeblich die Idee, sich schon vor der Heirat mit einer möglichen Scheidung auseinandersetzen zu müssen. Das ist natürlich ein Charaktertest für die Beziehung: Stehen beide Partner auch dann noch zusammen, wenn sie mit dem Schlimmsten rechnen und sich mit dem Worst-Case-Szenario einer Scheidung oder dem Todesfall eines der beiden Ehepartner beschäftigen? Paare, die stark genug sind, diesen Widerspruch auszuhalten, können das gegenseitige Vertrauen ineinander sogar noch vertiefen und wachsen lassen. Auf der anderen Seite können vor einer Heirat durch einen Ehevertrag grundsätzliche Differenzen hinsichtlich der gegenseitigen Wertschätzung deutlich werden. Das kann natürlich auch zu einer vorzeitigen Trennung der Beziehung führen. Aber wie heißt es so schön: "Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende". Genau betrachtet ist ein Ehevertrag also auch ein Schutz und eine zusätzliche Absicherung für beide Ehepartner.

Ehevertrag und Versorgungsausgleich: Das müssen Sie wissen

Ein Ehevertrag ist zwar grundsätzlich von beiden Ehepartnern individuell gestaltbar. Dennoch gibt es ein paar Dinge, die bei der Ausgestaltung zu beachten sind. Ein Beispiel dafür ist der Versorgungsausgleich. Hier gibt es laut Rechtsprechung eine rote Zone. Zwar können die Eheleute z. B. auch den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche ausschließen. Gleichzeitig schützt das Recht einen der beiden Partner davor, nach der Ehe nicht versorgt zu sein. In einem Grundsatzurteil hat der BGH als oberste Instanz daher entschieden, dass diese Schutzfunktion auch durch Eheverträge nicht einfach so unterlaufen werden darf. Werden die Lasten eher einseitig verteilt, muss das für beide Seiten auch zumutbar sein.
Ist dies z. B. laut zuständigem Familiengericht nicht der Fall, kann ein Ehevertrag sittenwidrig sein. Diese Betrachtung hängt immer auch vom individuellen Fall ab. Umso wichtiger ist es, für die Ausgestaltung eines Ehevertrags eine anwaltliche Beratung wie z. B. durch die Experten von Dr. Andrae zu berücksichtigen. Das Mindeste sollte sein, den Ehevertrag prüfen zu lassen. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihr Ehevertrag bezüglich des Versorgungsausgleichs rechtskonform und nicht sittenwidrig ist.

Ehevertrag und Unterhalt: Diese Regelungen müssen Sie beachten

Unterhaltsregelungen gehören zu den umstrittensten Punkten einer Trennung oder Scheidung. Immerhin geht es hier darum, dass der finanziell benachteiligte Partner sowie die Kinder versorgt sind. Dieses Kümmern ist aber nicht immer im Sinne des Partners, der den Unterhalt zu bezahlen hat. Auch im Falle eines Ehevertrags sind die Regelungen zum Unterhalt ziemlich kompliziert. Und das liegt nicht mal daran, dass die beiden Partner sich nicht einig sind.
Vielmehr gibt es unterschiedliche Arten von Unterhalt. Der Trennungsunterhalt lässt sich z. B. gar nicht vermeiden. Er gewährleistet, dass sich auch wirtschaftlich abhängige Partner tatsächlich trennen können, ohne finanzielle Probleme zu bekommen. Ein Ehevertrag, in dem der Trennungsunterhalt als Leistung ausgeschlossen ist, ist daher sittenwidrig. Das Gleiche gilt für den Kindesunterhalt: Auch dieser ist nicht verhandelbar und muss immer gezahlt werden. So ist immer für das Wohl der Kinder gesorgt. Bis zum Alter der Kinder von drei Jahren ist zudem immer auch der kinderbetreuende Partner mit Unterhalt zu versorgen.

Nur der nacheheliche Unterhalt ist im Ehevertrag beeinflussbar

Gibt es dann überhaupt eine Unterhaltsart, die durch einen Ehevertrag beeinflussbar wäre? Ja – nämlich der nacheheliche Unterhalt. Hier können durchaus individuelle Regelungen getroffen werden. Dabei kann der Unterhalt begrenzt oder erweitert werden. Zu harte oder einseitig benachteiligende Regelungen sind aber auch hier wieder sittenwidrig.

In einem Ehevertrag können Sie die Vermögensverhältnisse sowie Regelungen zu Unterhalt und Altersversorgung festlegen.
Gütergemeinschaft oder Gütertrennung sowie Unterhalt und Versorgungsausgleich sind mit die wichtigsten Punkte eines Ehevertrags.

Verlassen Sie sich bei Ihrem Ehevertrag auf unsere erfahrenen Fachanwälte

Ein Ehevertrag bietet für die Eheleute den Vorteil, ihre Vermögensverhältnisse genau so zu regeln, wie sie es sich wünschen. Selbstverständlich braucht es dazu eine anwaltliche Begleitung. Nur wer sich seinen Ehevertrag durch einen Fachanwalt für Familienrecht ausarbeiten lässt, kann sich sicher sein, dass die darin getroffenen Regelungen auch rechtskonform sind. Ein Ehevertrag muss zudem immer von einem Notar beurkundet sein. Auch hier empfiehlt es sich, einen Fachanwalt einzubinden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Auch ein Ehevertrag ist wie die Ehe nicht in Stein gemeißelt

Ein Vertrag spiegelt immer die Verhältnisse zu dem Zeitpunkt wider, an dem er geschlossen wurde. So können z. B. in einem Ehevertrag nachträglich Versorgungen von Kindern getroffen werden. Schließlich wissen Eheleute nicht immer gleich zum Zeitpunkt der Heirat, ob sie überhaupt Kinder wollen. Genau so wenig sind sich alle Partner sicher, ob sie überhaupt einen Ehevertrag wollen. Deshalb lässt sich ein Ehevertrag auch noch nach der Heirat abschließen. Und genauso lässt sich ein Ehevertrag auch einfach wieder auflösen, wenn beide Parteien dies wünschen.

Internationale Ehen und Eheverträge: Was genau gilt hier?

Wie bereits in diesem Artikel geschildert, ist allein schon die Auseinandersetzung mit einem Ehevertrag im deutschen Recht eine äußerst komplexe und vielseitige Angelegenheit. Bei einer internationalen Ehe kommt noch eine weitere Ebene hinzu. In diesem Fall gilt nicht immer automatisch deutsches Recht. Wird eine Ehe mit einem Partner mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit geschlossen, gelten nochmals andere Bestimmungen und Regeln.
Dazu möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass es hier nicht darum geht, ob eine Ehe überhaupt in Deutschland anerkannt wird. Grundsätzlich aber muss eine Ehe immer in Deutschland anerkannt werden, bevor sie wieder geschieden werden kann. Weitere Informationen zu Eheschließungen im Ausland sowie deren Anerkennung finden Sie auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/eheschliessung-im-ausland bzw. unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/04-heirat-ausl---gueltigkeit-in-d/606266.

Bei Ehe mit internationalem Bezug nur Ehevertrag mit deutschem Gerichtsstand

An dieser Stelle wollen wir beleuchten, wie Sie mit einem Ehevertrag für mehr Sicherheit bei der Gütertrennung sorgen können. Heiraten die beiden Eheleute also z. B. außerhalb Deutschlands oder hat einer der beiden Partner nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, gilt nicht automatisch deutsches Recht. Für solche Ehen mit internationalem Bezug kann auch das Landesrecht der jeweiligen Person in Frage kommen. Heiratet das Paar außerhalb Deutschlands und lässt es diese Ehe nicht in Deutschland anerkennen, können auch hierfür die landestypischen Regeln des Heiratslands gelten.
Das gilt im Übrigen auch, wenn das Paar gar nicht in Deutschland lebt, sondern z. B. die meiste Zeit in Italien oder England verbringt. Auch hier ist bei der Trennung bzw. Scheidung nicht automatisch deutsches Recht gültig. Um sich im Falle einer Scheidung auf deutsches Recht verlassen zu können, braucht es einen Ehevertrag – hier kann festgelegt werden, welches Recht gilt.
Aber Achtung: Im Ehevertrag muss unbedingt auch Deutschland als Gerichtsstand festgelegt sein. Nur dann besteht z. B. bei einem im Ausland lebenden Paar die Möglichkeit, die Scheidung  nach deutschem Verfahrensrecht zu vollziehen. Ansonsten würde der Fall z. B. in Italien oder England nach den dortigen rechtlichen Gepflogenheiten verhandelt.
Insbesondere bei einer Ehe mit internationalem Bezug empfiehlt sich aufgrund der äußerst komplexen rechtlichen Situation zur Gestaltung des Ehevertrags eine anwaltliche Beratung.

Auch beim Ehevertrag gilt: Wer täuscht und trickst, verliert

Generell ist die Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags durchaus eine heikle Angelegenheit. Wenn einer der beiden Partner zu stark benachteiligt ist, ist er sittenwidrig. In diesem Fall kommt es dann auf die Umstände an, in denen der Partner war, der sich benachteiligt fühlt – wohlgemerkt zu dem Zeitpunkt, an dem der Ehevertrag abgeschlossen wurde. Bestand eine psychische Abhängigkeit? War die Ehefrau schwanger und somit auf den männlichen Partner als Versorger angewiesen? Besteht zwischen beiden Partnern ein großer Unterschied hinsichtlich des Bildungsgrads? In all diesen Fällen spricht einiges dafür, dass der Ehevertrag unwirksam ist.
Weitere Gründe zur rechtlichen Anfechtung eines Ehevertrags sind falsche Angaben zum wirtschaftlichen Vermögen oder eine Drohung einer der beiden Partner, wenn der Vertrag nicht unterschrieben wird. Dazu kann ein Ehevertrag auch formal ungültig sein – z. B. dann, wenn er nicht von einem Notar beurkundet wurde.

Mit einem Ehevertrag ist der Bund fürs Leben auch rechtlich komplett abgesichert.
Ein Ehevertrag lässt sich auch noch während der Ehe abschließen – so gehen Sie sicher, dass für alle Seiten bestmöglich gesorgt ist.

Fazit: Heiraten ist spannend genug – und mit einem Ehevertrag entspannter

Heiraten und eine Familie zu gründen ist und bleibt für viele Paare ein wichtiger Meilenstein in ihrem Leben. Für viele ist die Hochzeit der Höhepunkt ihres Lebens und ein Tag, den sie nie vergessen wollen. Trotzdem ist es sinnvoll und hilfreich, bei aller Romantik auch über die Ehe hinaus für den anderen mitzudenken.

Anwalt Familienrecht: Erfahrene Experten zur Ausgestaltung des Ehevertrags

In einem Ehevertrag können Sie die Dinge genau so regeln, wie Sie es sich als Paar vorstellen und wünschen. Ein Ehevertrag sorgt dafür, dass der Partner nach einer Scheidung oder im Todesfall nach Ihren Wünschen versorgt ist. Insbesondere Unternehmer können zudem mit einem Ehevertrag Ihr Vermögen und damit die Existenz Ihres Unternehmens sichern. Lassen Sie sich rund um den Ehevertrag von einem unserer Fachanwälte beraten – es lohnt sich!

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um einen Ehevertrag

Welche rechtlichen Anforderungen gibt es zu einem Ehevertrag?

Prinzipiell ist ein Ehevertrag ein privates Dokument und es gibt daher keine rechtlichen oder formellen Anforderungen. Die beiden Partner können den Ehevertrag also inhaltlich und formal nach Belieben ausgestalten. Soll der Ehevertrag aber rechtswirksam sein – was die Voraussetzung für eine Klage bei Verletzungen oder Verstößen gegen den Ehevertrag ist – muss er unbedingt einem Notar vorgelegt werden. Hierfür ist es sinnvoll, vorher einen Anwalt zu konsultieren. So gehen Sie sicher, dass alle Punkte im Ehevertrag rechtlich möglich und bindend sind bzw. dass der Ehevertrag nicht gegen die guten Sitten verstößt.

Wann lohnt sich ein Ehevertrag bzw. wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal oder mit nüchternen Summen beantworten – schließlich ist die Folge einer Scheidung oder Trennung nie wirklich absehbar. Wollen aber beide Partner individuelle Regelungen bzgl. Unterhalt, Erbfolge oder der gegenseitigen Altersvorsorge treffen, so ist ein Ehevertrag immer sinnvoll und damit auch lohnenswert.

Ganz besonders empfehlenswert und eigentlich verpflichtend ist ein Ehevertrag für Unternehmer. Hier kann bei einer Scheidung ohne Ehevertrag der ganze Betrieb auf dem Spiel stehen. Auch für Selbständige ist ein Ehevertrag äußerst sinnvoll. Ein weiterer Sonderfall, in dem ein Ehevertrag besonders sinnvoll ist, ist beim Abschluss einer zweiten oder dritten Ehe. Hier können z. B. Kinder aus der ersten Ehe im Todesfall in der Erbfolge benachteiligt sein.
Ebenso besonders empfehlenswert ist der Abschluss eines Ehevertrags für Doppelverdiener ohne Kinder. Das jeweilige Vermögen bleibt durch eine Gütertrennung klar voneinander getrennt.
Auch bei Ehen von zwei Partnern aus verschiedenen Nationen ist ein Ehevertrag zu empfehlen. All diese Aspekte sind in unserem Artikel ausführlich behandelt. Am besten lassen Sie sich dazu von einem erfahrenen Anwalt wie z. B. einem der Rechtsanwälte unserer Kanzlei für Familienrecht von Dr. Andrae beraten.

Was regelt man in einem Ehevertrag?

In einem Ehevertrag lassen sich grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen zu Unterhalt, Güterstand und Versorgungsausgleich individuell ausgestalten. Des Weiteren kann die Erbfolge neu definiert werden. Weitere Themen wie z. B. privatrechtliche Regelungen bei Seitensprüngen können zwar aufgenommen werden, sind aber rechtlich nicht bindend und damit bei Verletzungen nicht einklagbar.

Wer profitiert von einem Ehevertrag?

Ein Ehevertrag dient vor oder während einer Ehe dazu, das gegenseitige Vertrauen schriftlich zu untermauern. Insofern profitieren davon beide Seiten – im Falle einer Trennung oder Scheidung sind die Dinge klar geregelt und ein Rosenkrieg ist deutlich unwahrscheinlicher. Rein materiell betrachtet kann sich der vermögendere Partner vor dem Verlust von Werten schützen. Dies ist insbesondere für Unternehmensinhaber ein wesentlicher Aspekt: Ohne Ehevertrag kann bei einer Scheidung die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel stehen.

Was passiert, wenn man keinen Ehevertrag hat?

Ohne Ehevertrag gelten die gesetzlichen Regelungen im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung, wie z. B. der Zugewinnausgleich bzw. die Zugewinngemeinschaft. Einen ausführlichen Artikel zur Vermögensauseinandersetzung finden Sie hier.