"Was bekomme ich, wenn ... ?"
Ratgeber zum Unterhaltsrecht mit Fallbeispielen und Berechnungen

Unterhaltszahlungen für alleinerziehende Mutter und 3 Kinder (Düsseldorfer Tabelle)

„Mit drei Kindern allein dazustehen – das hätte ich mir nie träumen lassen. Aber nun will ich das auch als Chance sehen für einen Neuanfang.
Seit 13 Jahren bin ich Ehefrau und Mutter. Meinen Beruf als Arzthelferin hab ich auf Teilzeit gestellt, als sich mein Erster Sohn anmeldete. Ich habe geheiratet, und in den ersten Jahren lief es auch richtig gut zwischen meinem Ehemann und mir. Wir freuten uns, als vor 7 Jahren unsere Tochter kam. Meinen Job gab ich dann auf. Mir war es einfach wichtig, voll und ganz die Kinder und meinen Mann da zu sein. Zumal mein Ältester auch viel Fürsorge brauchte, er war oft krank. Der Kleinste war nicht geplant. Mit seinen 5 Jahren hat er natürlich noch nicht verstehen können, warum sein Vater auszog.

Wir sagten, es sei nur für eine gewisse Zeit, aber das stimmt nicht, die Scheidung wird bald rechtskräftig. Auch ich habe eine Zeitlang gebraucht, aber jetzt bin ich bereit, für meine Kinder und mich selbst zu sorgen. Ich muss jetzt schnell klären, welcher Unterhalt meinen Kinder und mir zusteht. Mein Mann verdient 1.980 Euro netto.“

Wir haben in einem Gespräch mit unserer Mandantin die Eckdaten ermittelt

„Bevor wir Ihren Unterhalt präzise benennen können, schauen wir uns den Ihrer Kinder an, denn dieser hat Vorrang. Berechnungsgrundlage bildet das Nettoeinkommen Ihres Mannes von 1.980 Euro, das in der sog. Düsseldorfer Tabelle in die 3. Einkommensgruppe eingestuft wird. Grundsätzlich geht man von zwei Unterhaltsberechtigten aus, also entweder ein Kind und ein Ehegatte oder zwei Kinder. Bei mehreren – also in Ihrem Fall für drei Kinder und eine Ehefrau – wird das Einkommen in die nächst niedrigere Stufe eingruppiert, also in die 2. Einkommensgruppe.“

Das ließ die junge Frau aufhorchen. „Aber wie viel genau ist es denn?“

„Berücksichtigt werden lt. Düsseldorfer Tabelle neben der Einkommensgruppe auch die Altersstufen Ihrer Kinder. Für den 12-jährigen Sohn (3. Altersstufe 12-17) ergibt sich so ein Unterhaltsanspruch von 448 Euro. Vorausgesetzt, die Mutter bezieht Kindergeld, reduziert sich dieser Anspruch um den halben Beitrag des Kindergeldes in Höhe von 92 Euro auf 356 Euro. Für die 7-jährige Tochter (2. Altersstufe 6-11) bleibt nach Abzug des hälftigen Kindergeldes (92 Euro) ein Unterhalt von 291 Euro. Der 5-jährige Sohn fällt unter die 1. Altersstufe (0-5) und hat nach Abzug des Kindergelds von 95 Euro einen Anspruch auf 238 Euro. Insgesamt müssten Ihre Kinder also 885 Euro monatlich erhalten.“

Sie fragte nach: „Aber was steht mir selbst dann noch zu?“

Hier mussten wir unsere Mandantin leider enttäuschen. „Der Unterhalt für die drei Kinder muss beim Einkommen Ihres Mannes berücksichtigt werden.

Berechnung des Unterhalts für die Ehefrau

Nettoeinkommen Ehemann 1.980 Euro
abzüglich Unterhalt der 3 Kinder 885 Euro

verbleibendes Nettoeinkommen Ehemann = 1.095 Euro

Da Ihrem Exmann nach Abzug des Kindesunterhalts und des Ehegattenunterhalts ein Einkommen verbleiben muss in Höhe von mindestens 1.100,00 Euro (der sogenannte „Selbstbehalt“), ist er nicht mehr leistungsfähig zur Zahlung von Ehegattenunterhalt für Sie.“

Auch wenn unsere Mandantin etwas enttäuscht war, hatte sie nun Klarheit, um sich rasch um einen Teilzeitjob zu kümmern. Wir rieten ihr, sich als erstes zu erkundigen, welche Förderhilfen sie für eine Weiterbildung beanspruchen konnte, um sich in ihrem früheren Beruf neu zu qualifizieren.

Da sie mit 3 minderjährigen Kindern verständlicherweise keinen Vollzeitjob ausüben wollte, kam sie selbst auf die Idee, von zuhause aus für Arztpraxen Arztbriefe und Befunde zu schreiben. „Das macht eine ehemalige Arzthelfer-Kollegin von mir auch. Ich hatte bereits vor Jahren schon darüber nachgedacht. Nun bleibt mir aber nichts anderes übrig, als diese Idee zu verfolgen."
Wir waren natürlich froh, dass sie die Situation so entschieden für sich annahm und boten ihr auch weiterhin unsere Unterstützung an.

Familienrecht-Ratgeber: "Was bekomme ich wenn ...?"
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Fachanwältin Dr. Urte Andrae
Dr. Urte Andrae Autorin dieser Ratgeber-Reihe

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