"Was bekomme ich, wenn ... ?"
Ratgeber zum Unterhaltsrecht mit Fallbeispielen und Berechnungen

Unterhaltsanspruch nach Trennung in kinderloser Ehe bei hohem Einkommen des Ehegatten

„Über unserem guten Leben haben wir uns beide offenbar voneinander entfernt. Ob wir das noch einmal rückgängig machen können?“
Eine 31-jährige Mandantin kam zu uns mit der Bitte um Klärung ihrer Unterhaltsansprüche während der zeitweiligen Trennung von ihrem Mann (38).

„Ich war Sekretärin, mein Mann in jungen Jahren schon Abteilungsleiter, dann stieg er noch höher auf. Wir haben rasch geheiratet. Da wir noch keine Kinder hatten, konnte ich ganztags weiterarbeiten. Ich bin in einem Salon als Kosmetikerin in der Innenstadt angestellt und verdiene netto 1.800 Euro. Das konnte ich bisher fast ganz für mich ausgeben. Das Gehalt meines Mannes – immerhin 11.000 Euro netto monatlich – hat uns ein gutes Leben ermöglicht. Unser Lebensstandard war hoch – Reisen, Golf, Tennis, Restaurants. Ich hab jetzt natürlich Sorge, dass ich mich ganz schön umstellen muss. Ich bleibe in unserer Eigentumswohnung, aber die ist ja auch noch nicht abgezahlt. Mein Mann zieht in ein Penthouse zur Miete.“

Dr.Urte Andrae konnte ihr mit konkreten Informationen weiterhelfen

„Grundsätzlich ermittelt sich der Unterhalt für Ehegatten, die beide ein Vollzeit-Einkommen erzielen, nach der sogenannten Additionsmethode. Das bedeutet, von beiden Einkommen wird zunächst jeweils 1/10 abgezogen. Dann werden die so ermittelten Einkommen addiert. Das auf diese Weise ermittelte Einkommen stellt Ihr Gesamteinkommen dar, davon ist die Hälfte ihr Bedarf. Von diesem Bedarf ist dann noch Ihr eigenes Einkommen abzuziehen, der sich so ermittelte Betrag ist Ihr Unterhaltsanspruch.

Diese Regelung gilt nicht, wenn einer von beiden über ein sehr hohes Einkommen verfügt, wie es bei Ihrem Mann mit 11.000 Euro monatlich der Fall ist.“

Unsere Mandantin fragte nach: „Aber welche Berechnungsgrundlage ist für uns gültig?“

„Unter anderen Faktoren hat der in der Ehe bestandene Lebensstandard große Bedeutung. Sie haben jetzt eine kleine, aber wichtige Aufgabe zu lösen. Bitte listen Sie auf, welche Beträge wofür (also Wohnen, Lebensunterhalt, Haushalt, Kleidung, Körperpflege, Freizeit, Sport, Unterhaltung, Kultur, Reisen, Ausgehen) in Ihrem Budget während Ihres Zusammenlebens enthalten waren. Alles, was Ihren Lebensstandard nachweislich geprägt hat. Kostspielige Hobbies, Einladungen, offizielle Verpflichtungen, Sportaufwendungen wie eine Yacht oder ein Rennpferd ...“

„Das ist nicht ganz einfach ...“

„.. aber notwendig. Denn von diesem ermittelten Bedarf müssen wir Ihr eigenes Monatseinkommen in voller Höhe abziehen. Ich mach das mal an einem Beispiel für Sie deutlicher:“

Unterhaltsberechnung nach Additionsmethode

Monatsbedarf: 4.000 Euro
Abzüglich Monatseinkommen Ehefrau 1.800 Euro

Angerechnet auf den Bedarf von 4.000 Euro = effektiver Unterhaltsanspruch von 2.200 Euro

„Bei einem Bedarf von – sagen wir - etwa 4.000 Euro monatlich hätten Sie demnach einen Unterhaltsanspruch von 2.200 Euro. Sobald Sie uns eine detaillierte Auflistung vorlegen könnten, kann ich das konkretisieren. Natürlich muss das einvernehmlich geschehen.“

Die junge Frau konnte nun beruhigter in die nähere Zukunft sehen. Tatsächlich schätzte sie ihren Monatsbedarf noch etwas höher ein. Zusammen mit ihrem eigenen Einkommen verfügte sie nach Gewährung dieses Unterhalts über deutlich mehr Mittel als andere Frauen, die sich in Trennung befanden.

Sehr gerne beantworten wir Ihnen telefonisch oder in unseren Standorten in Hamburg und München weitere Fragen rund um das komplexe Thema Unterhaltsrecht – wir freuen uns auf Ihren Anruf. 

Familienrecht-Ratgeber: "Was bekomme ich wenn ...?"
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Fachanwältin Dr. Urte Andrae
Dr. Urte Andrae Autorin dieser Ratgeber-Reihe

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