"Was bekomme ich, wenn ... ?"
Ratgeber zum Unterhaltsrecht mit Fallbeispielen und Berechnungen

Unterhaltsanspruch gemäß Additionsmethode nach Trennung in kinderloser Ehe

„Wir vereinbarten eine zeitweilige Trennung. Zwei verschiedene Wohnungen bringen aber Probleme mit sich. Die Unterhaltsfrage ist zum Beispiel noch ungeklärt.“
Eine 31-jährige Frau fragte bei uns nach, als sie und ihr Mann (34) sich zu einer Trennung entschlossen:

„Bei meinem Mein und mir hat es nach 5 Jahren Ehe schwer gekriselt. Vielleicht haben wir zu früh geheiratet oder in den letzten Jahren zu wenig Gemeinsamkeiten? Aber wir sind zuversichtlich, dass eine Trennung auf Zeit uns beiden gut tut, und wir es wieder kitten können.

Trotzdem muss man jetzt die Eckdaten klären. Wir haben noch keine Kinder, das würde alles noch schwieriger machen. Ich muss Klarheit über meinen Unterhaltsanspruch bekommen, denn ich verdiene bei Vollzeit nur 1.300 Euro monatlich, während mein Mann 2.800 Euro mit nach Hause bringt. Mit einer gemeinsamen Haushaltskasse kamen wir prima klar, aber wenn ich jetzt allein für meinen Lebensunterhalt aufkommen muss, wird es schwierig.“

Folgendes ermittelte Anwältin Dr. Urte Andrae

„Ihr Unterhalt berechnet sich nach der sogenannten Additionsmethode. Zunächst werden die beiden Einkommen um je 1/10 gemindert und dann addiert. Die Hälfte des so ermittelten Gesamteinkommens stellt Ihren Bedarf dar. Es ist dann noch Ihr eigenes Einkommen abzuziehen, der ermittelte Betrag stellt Ihren Trennungsunterhalt dar."

Unterhaltsberechnung

2.800 Euro – 1/10 = 2.520 Euro
1.300 Euro – 1/10 = 1.170 Euro

Auf dieser Basis errechnet sich Ihr gemeinsames Einkommen

2.520 Euro + 1.170 Euro = 3.690 Euro

Die Hälfte des Einkommens stellt Ihren Bedarf dar

3.690 Euro / 2 = 1.845 Euro

Davon ist Ihr eigenes Einkommen abzuziehen

1.845 Euro – 1.170 Euro = 675 Euro

"Ihr Unterhaltsanspruch beträgt somit 675 Euro. Wie Sie sehen, hat diese Methode jeweils 1/10 von Ihrem und dem Einkommen Ihres Mannes ausgeklammert. Das hat der Gesetzgeber eingebaut, um beide Seiten (Unterhaltsberechtigter und Unterhaltszahlender) zu motivieren, weiterhin ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die Berechnung legt nicht das volle monatliche Nettoeinkommen, sondern nur 9/10 des tatsächlichen Einkommens zugrunde.“

Unsere Mandantin konnte nun ihr Budget während der Trennung planen und ihre Lebensführung darauf einstellen. Sie war sich sicher: „Er wird da keine Probleme machen, schließlich kam der Vorschlag einer zeitweiligen Trennung auch von ihm.“ Die Zeit, in der sie nun einen eigenen Haushalt führen musste, konnte sie überbrücken. Und es sollte ja nicht für immer und ewig sein, die beiden Eheleute hatten immerhin eine gute Chance.

Familienrecht-Ratgeber: "Was bekomme ich wenn ...?"
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Fachanwältin Dr. Urte Andrae
Dr. Urte Andrae Autorin dieser Ratgeber-Reihe

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