Fachgebiet Umgangsrecht
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Das Umgangsrecht

Wenn sich Eltern trennen, so verbleiben die gemeinsamen Kinder oftmals bei einem Elternteil. Dann stellt sich die Frage, in welchem Umfang dann der Elternteil, bei dem die Kinder nicht überwiegend leben, ein Recht auf Umgang mit den gemeinsamen Kindern hat.

Ausgestaltung

Eine gesetzliche Regelung ist nicht vorhanden. Eine Umgangsregelung ist nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten sowohl des umgangsberechtigten Elternteils, als auch des Kindes zu gestalten.

Eine oft gelebte Umgangsregelung ist, dass die Kinder an jedem 2. Wochenende von Freitag bis Sonntag bei dem Elternteil sind, bei dem sie nicht leben. Darüber hinaus ist jedoch eine Vielzahl von Umgangsausgestaltungen möglich.
Die Feiertage und die Ferien sind grundsätzlich hälftig zu teilen. Aber auch hier gibt es zahlreiche individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.

Probleme

Es kommt jedoch häufig vor, dass die Eltern sich nicht einigen können, oder der Elternteil, bei dem die Kinder leben, den Umgang einschränkt oder gar ganz verhindert. Hier können wir Fachanwälte für Familienrecht wichtige und kompetente Hilfe leisten. Ein Weg ist es, mit dem anderen Elternteil in Verbindung zu treten, und mit diesem kontinuierliche und verlässliche Umgangsregelung auszuhandeln. Scheitern diese außergerichtlichen Bemühungen, so ist es dringend anzuraten, einen Antrag auf Umgang beim Familiengericht zu stellen. Auch hier stehen wir für unsere Mandanten mit Engagement und fachlicher Kompetenz zur Seite.

Weitere Personen, die ein Recht auf Umgang haben

Umgangsberechtigt sind nach dem Elternteil, bei den die Kinder nicht überwiegend leben, Personen, zu denen die Kinder eine Bindung aufgebaut haben und die für die Entwicklung der Kinder förderlich sind. Dazu gehören:

  • die Großeltern der Kinder,
  • die Geschwister der Kinder,
  • die Stiefeltern der Kinder, wenn diese längere Zeit mit den Kindern in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben,
  • die Pflegeeltern der Kinder,
  • andere enge Bezugspersonen der Kinder, die für die Kinder Verantwortung tragen oder Verantwortung getragen haben.

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