Fachgebiet Eherecht
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Heirat und Eherecht

Entschließen sich zwei Personen zu heiraten, so wird nicht unbedingt an die rechtlichen Folgen einer Eheschließung gedacht. Im Vordergrund stehen eher Fragen nach dem richtigen Brautkleid, der passenden Location für die Hochzeitsfeier sowie der Hochzeitsreise und vieles mehr. Rechtliche Fragen werden oftmals als unromantisch empfunden und werden somit ausgeblendet. Es verbleibt jedoch dabei, dass mit der Eheschließung eine Vielzahl von rechtlichen Folgen verbunden sind. Dazu zählen insb.

Unterhaltspflicht

Mit der Eheschließung werden die Ehegatten füreinander unterhaltspflichtig. Diese Unterhaltspflicht besteht während der Ehe, in der Trennungszeit, aber auch grundsätzlich nach der Scheidung.

Versorgungsausgleich

Im Rahmen der Scheidung wird der Versorgungsausgleich durchgeführt. Sollte die Ehe also scheitern und ein Scheidungsverfahren betrieben werden, wird auch der Versorgungsausgleich durchgeführt, wenn die Ehe länger als drei Jahre gedauert hat. Unter Versorgungsausgleich versteht man den Ausgleich der Renten. Darunter fallen nicht nur die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch Betriebsrenten, beamtenrechtliche Versorgungen und private Altersversorgungen. Grundsatz ist, dass die Anwartschaften, die während der Ehe begründet worden sind, hälftig geteilt werden.

Güterrechtlicher Ausgleich

Der gesetzliche Güterstand entsteht mit Eheschließung. Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand. Am Ende ist ggf. ein Zugewinnausgleich zu zahlen. Dabei berechnet man den Zugewinn für jeden Ehegatten zunächst getrennt. Man zieht das Anfangsvermögen, also das Vermögen, das am Tage der Eheschließung vorhanden war, vom Endvermögen ab. Stichtag für das Endvermögen ist die Zustellung des Scheidungsantrags. Verbleibt dann ein positives Vermögen, so ist dies der Zugewinn. Man zieht dann den niedrigeren Zugewinn des einen Ehegatten vom höheren Zugewinn des anderen Ehegatten ab; der hälftige Betrag dieses Überschusses ist der Zugewinnausgleich, der zu zahlen ist an den Ehegatten, der einen geringeren Zugewinn erzielt hat.

Erb- und Pflichtteilsansprüche

Mit der Eheschließung entstehen weiter wechselseitige Erb- und Pflichtteilsansprüche.

Möglichkeiten, die ein Ehevertrag bietet

Auch wenn gerade in Zeiten der Verliebtheit und des Hochgefühls vor einer Hochzeit ein Ehevertrag nicht romantisch wirkt, sondern eher pessimistisch und einen Mangel an Vertrauen gegenüber dem Partner offenbart, sollte man sich über rechtliche Folgen einer Ehe informieren. Ein Ehevertrag, der in guten Zeiten geschlossen wurde und keinen Ehegatten einseitig benachteiligt, zeugt vielmehr von Respekt und Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner/der Partnerin. Für den Fall, dass die Ehe wider Erwarten nicht ein Leben lang hält, sind sämtliche Trennungs- und Scheidungsfolgen geregelt und ein Scheidungskrieg kann vermieden werden.

Im Rahmen eines Ehevertrages, der der notariellen Form bedarf, können individuelle Lösungen getroffen werden, die auf die Lebenswirklichkeit jedes einzelnen Paares zugeschnitten sind. Die rechtlichen Regelungen zu den Trennungs- und Scheidungsfolgen sind generell zunächst einmal einschlägig; mit einem Ehevertrag hat man die Möglichkeit, die gesetzlichen Regelungen abzuändern und so individuelle Regelungen zu schaffen. Diese dürfen jedoch nicht sittenwidrig sein.

Die erbrechtlichen Folgen können ebenfalls durch vertragliche Regelungen geändert bzw. ausgeschlossen werden.

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