Familienanwalt in München, Hamburg und Holzkirchen
Ist eine Ehe gescheitert, so ist grundsätzlich ein Trennungsjahr einzuhalten, bevor die Scheidung eingereicht werden kann.
Getrenntleben im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches bedeutet, dass zwischen den Eheleuten keine häusliche Gemeinschaft besteht. Dies ist dann gegeben, wenn die Ehegatten nicht mehr gemeinsam wohnen. Ein Getrenntleben kann jedoch auch dann gegeben sein, wenn die Ehegatten noch in der gemeinsamen Wohnung bzw. in dem gemeinsamen Haus wohnen. Dann ist Voraussetzung, dass dann jeder Ehegatte eigene Räumlichkeiten bewohnt. Weiter ist Voraussetzung, dass kein gemeinsames Wirtschaften mehr stattfindet, also getrennte Konten. Auch dürfen für den anderen Ehegatten keine Versorgungsleistungen, wie Kochen, Putzen oder Bügeln, erbracht werden.
Da das Trennungsjahr dazu dienen soll, herauszufinden, ob die Eheleute wieder zueinanderfinden können, unterbricht ein Versöhnungsversuch, der aber nicht länger als ca. 6 Wochen andauern darf, das Trennungsjahr nicht.
von Dr. Urte Andrae
Nach einer Trennung stellen sich Ehegatten oftmals die Frage, wer zur Abzahlung von Krediten, die während der Ehezeit aufgenommen worden sind, verpflichtet ist. Hier muss man unterscheiden!
von Dr. Urte Andrae
Wollen Sie sich von Ihrem Ehegatten trennen? Unsere Münchener Rechtsanwälte sagen Ihnen, was Sie alles im Falle einer Trennung beachten sollten und wie Sie Ihre Trennung so stressfrei wie möglich über die Bühne bringen.
von Alexandra Güller
Haben Sie sich bereits mit dem Gedanken einer Ehescheidung auseinandergesetzt, dann ist Ihnen sicherlich bereits der Begriff "Trennungsjahr" untergekommen. Was dieser Begriff bedeutet, erklären wir hier.
von Christian Reichelt
Wenn die nichteheliche Lebensgemeinschaft auseinandergeht - welche rechtlichen Konsequenzen sind für die Beteiligten und Ihren Kindern damit verbunden?
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