Fachgebiet Trennung
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Die Trennung aus familienrechtlicher Sicht

Ist eine Ehe gescheitert, so ist grundsätzlich ein Trennungsjahr einzuhalten, bevor die Scheidung eingereicht werden kann.

Was bedeutet Getrenntleben

Getrenntleben im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches bedeutet, dass zwischen den Eheleuten keine häusliche Gemeinschaft besteht. Dies ist dann gegeben, wenn die Ehegatten nicht mehr gemeinsam wohnen. Ein Getrenntleben kann jedoch auch dann gegeben sein, wenn die Ehegatten noch in der gemeinsamen Wohnung bzw. in dem gemeinsamen Haus wohnen. Dann ist Voraussetzung, dass dann jeder Ehegatte eigene Räumlichkeiten bewohnt. Weiter ist Voraussetzung, dass kein gemeinsames Wirtschaften mehr stattfindet, also getrennte Konten. Auch dürfen für den anderen Ehegatten keine Versorgungsleistungen, wie Kochen, Putzen oder Bügeln, erbracht werden.

Da das Trennungsjahr dazu dienen soll, herauszufinden, ob die Eheleute wieder zueinanderfinden können, unterbricht ein Versöhnungsversuch, der aber nicht länger als ca. 6 Wochen andauern darf, das Trennungsjahr nicht.

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