Fachgebiet Vermögensrecht
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Vermögen und Finanzen im Familienrecht

Mit einem erfahrenen Familienanwalt sind Sie gut beraten!

Gerade in einer sehr emotionalen Zeit wie einer Trennung, in der nicht nur der gescheiterte Lebensplan verarbeitet werden muss, treten auch finanzielle Sorgen und Ängste auf. Bekomme ich Unterhalt? Was wird aus dem gemeinsamen Haus? Fällt meine Firma auch in die Vermögensauseinandersetzung? Hier ist es ratsam, sich frühzeitig durch einen Familienanwalt beraten zu lassen. Wir sind in der Hansestadt Hamburg sowie in der bayerischen Landeshauptstadt München gerne für Sie da!

Unterhalt bekommt derjenige, der wirtschaftlich schlechter gestellt ist als der andere Ehegatte. Weiter ist Kindesunterhalt zu zahlen von demjenigen Ehegatten, bei dem die gemeinsamen Kinder nicht leben. Der Unterhalt für den getrennt lebenden Ehegatten und für die gemeinsamen Kinder sichert die wirtschaftliche Grundlage der getrennten Familie.

Ob und gegebenenfalls in welcher Form eine Vermögensauseinandersetzung am Ende der Ehe stattfindet, ist davon abhängig, welcher Güterstand für die Ehe gilt. Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft, bei der am Ende der Ehe eine Vermögensauseinandersetzung durchzuführen ist, wenn ein Zugewinn erzielt worden ist. Dem Zugewinn unterfallen auch das gemeinsame Haus und beispielsweise eine Firma, wenn einer der Ehegatten selbständig tätig ist. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang, ob hier abweichende Regelungen durch einen Ehevertrag vereinbart worden sind.

Ist der Güterstand der Gütertrennung notariell vereinbart worden zwischen den Ehegatten, so findet keine Vermögensauseinandersetzung am Ende der Ehe statt.

Zukunft sichern mit rechtzeitiger Beratung

Bei einer Trennung stellen sich auch häufig Fragen zu Vermögen und Finanzen, wie beispielsweise

  • Ansprüche im Zugewinn
  • Änderung der Steuerklassen
  • Bewertung von Firmen u.ä. im Zugewinn
  • weiteres Vorgehen des Eigenheims
  • Unterhaltsansprüche im Kindes- und Ehegattenunterhalt

Wenn Sie fachlich kompetente Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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