Familienanwalt in München, Hamburg und Holzkirchen
Das Eheversprechen "bis dass der Tod uns scheidet" wird leider nicht mehr so häufig beherzigt wie noch in früheren Zeiten. Etwa 40 Prozent der Ehen in Deutschland werden geschieden – ein Trend, der sich in einer Zeit der schnellen Veränderungen wohl noch weiter fortsetzen wird. Die Fachanwälte für Familienrecht der Kanzlei Dr. Andrae in Hamburg und München sind als Scheidungsanwälte Ihr vertrauenswürdiger Partner. Gemeinsam mit Ihnen als unseren Mandanten wollen wir mit unserer Erfahrung dafür sorgen, dass es möglichst allen Beteiligten gut geht – vor allem auch möglicherweise betroffenen Kindern. So kann ein Scheidungsanwalt in Hamburg oder München nicht nur kurzfristig entlastend wirken, sondern auch langfristig für Zufriedenheit bei allen Beteiligten sorgen. Als Ihr erfahrener Scheidungsanwalt in Hamburg und München wollen wir fatale Konsequenzen bei Trennungsfolgen frühzeitig orten und vermeiden. Sollte Ihr Ehegatte allerdings zu stark auf Konfrontation setzen, halten wir selbstverständlich dagegen und nehmen Ihre Interessen entschlossen wahr.
Der Gesetzgeber gestattet keine rasche „Kurzschluss-Scheidung“. Deshalb gibt es das gesetzliche Trennungsjahr. Dieses besagt, dass eine Ehe erst dann geschieden werden kann, wenn Ehepaare mindestens seit einem Jahr getrennt leben. Dann erst können beide Ehepartner oder auch nur ein Ehegatte die Scheidung beantragen. Lebt ein Ehepaar bereits drei Jahre getrennt, bedarf es auch bei einer strittigen Haltung keiner weiteren Zustimmung des Antragsgegners, damit die Ehe geschieden werden kann.
Der scheidungswillige Partner sollte dem anderen per Einschreiben seine Trennungs- und Scheidungsabsicht explizit mitteilen. Eine vorherige Trennung wird durch den Auszug aus der ehelichen Wohnung und die Wahl eines neuen Wohnsitzes dokumentiert. Falls der Partner seine Zustimmung verweigert, wird dies schriftliche und registrierte Niederlegung zum wichtigen Indiz des Scheiterns.
Bei Härtefällen, wie z. B. bei wiederholter Gewaltausübung innerhalb der Ehe, erhebliche außereheliche Beziehungen, schweren Beleidigungen oder außerehelichen Schwangerschaften kann ein Scheidungsantrag in bestimmten Konstellationen auch vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Ein Fachanwalt für Familienrecht aus dem Team Dr. Andrae & Kollegen prüft einfühlsam Ihren persönlichen Fall und begleitet Sie auf Ihrem Weg in die Zukunft. Auch wenn hier eine Scheidung nicht von heute auf morgen zu erreichen ist, treffen die Gerichte in der Regel kurzfristige Entscheidungen zu Ihrem Schutz. Hier erfahren Sie, wo Sie im Fall des Falles bei häuslicher Gewalt schnell Hilfe erhalten https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/haeusliche-gewalt/.
Es kriselt in Ihrer Ehe und Sie sind überzeugt, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist? Dann holen Sie sich frühzeitig den juristischen Rat von spezialisierten Scheidungsanwälten ein. Wenn die Wege sich wieder trennen, wünschen sich viele betroffene Paare eine wasserdichte, einfühlende Beratung. Überflüssige Verletzungen und unnötige Härten lassen sich vermeiden oder ausschließen. Sie nehmen Ihr weiteres Schicksal selbst in die Hand. Sie können ein sehr persönliches Kapitel Ihres Lebens ohne ein Gefühl des Scheiterns so selbstbestimmt wie möglich abschließen. Ihr Ehepartner und Sie selbst können möglichst unbelastet starten und einen neuen Weg einschlagen. Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung mit einem Scheidungsanwalt aus der Familienrechtskanzlei Dr. Urte Andrae in Hamburg, München, Holzkirchen oder Mölln.
Trennung oder Scheidung sind auch ein Neuanfang. Diesen sollten zerstrittene Partner nicht mit fortgesetzten Erschwernissen belasten. Aber: Wo Gefühle dominieren, hat die Vernunft oft einen schweren Stand. Umso eindringlicher und unabhängiger unterstützt ein erfahrener Anwalt mit kluger Einfühlung und professionellem Abstand. Er ist der erste Ansprechpartner, um Modalitäten zu Scheidungsantrag, Verfahren, Dauer und Kosten frühzeitig zu ermitteln. Er berät und vermittelt, wenn über die Teilung von Haushalt, Vermögen, Besitztümer, Rentenansprüche, den Versorgungsausgleich sowie zu nachehelichem Unterhalt oder zum Umgangsrecht mit Kindern entschieden wird. Dies sind Belastungen, die auch einvernehmlich Scheidungswilligen zu schaffen machen können. Wir unterstützen Sie mit Rat und Tat persönlich und helfen Ihnen damit durch eine für alle Beteiligten schwierige Zeit.
Wir sind auch in einem emotional stark aufgeladenen Scheidungsfall Ihr verlässlicher Rechtsbeistand für eine umfassende Beratung und Wahrnehmung Ihrer Interessen – immer möglichst im Sinne aller Beteiligten:
„Auch eine einvernehmliche Scheidung sollte nicht noch im Nachhinein zu einem Rosenkrieg ausarten“, rät Dr. Urte Andrae. "Dies kann aber nur gelingen, wenn beide Seiten von Rechtsanwälten begleitet werden, die eine einvernehmliche Lösung anstreben."
von Dr. Urte Andrae
Viele Ehepartner glauben, Sie müssten bei einer Scheidung oder Trennung für die Schulden des anderen haften. Dies ist aber nur sehr selten der Fall.
von Alexandra Güller
Während einer Ehe können sich die Umstände der beiden Ehepartner beim Abschluss des Ehevertrags entscheidend ändern. In manchen Fällen lässt sich der Ehevertrag daran anpassen.
von Christian Reichelt
Für nicht-eheliche Paare sind die rechtlichen Regelungen einer Ehe nicht gültig. Umso wichtiger ist es, dass auch diese Paare vermögensrechtliche Fragen in einem Partnerschaftsvertrag für sich klären.
von Alexandra Güller
Immer mehr Paare entschieden sich für ein gemeinsames Zusammenleben ohne Eheschließung. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Ansprüche die Paare bzw. die beiden Ehepartner in diesem Fall haben.
von Christian Reichelt
Bei einer Trennung gibt es viele Dinge zu klären und schmerzhafte Entscheidungen zu treffen. Kaum eine Entscheidung ist dabei so emotional behaftet wie die Frage, wem das gemeinsame Haus gehören soll.
von Dr. Urte Andrae
Der Auskunftsanspruch für den Zugewinnausgleich stellt sicher, dass dieser auch für beide Seiten fair und gerecht ausfällt. Allerdings sind dazu verschiedene Fristen und rechtliche Anforderungen einzuhalten.
von Dr. Urte Andrae
Der Zugewinnausgleich regelt nach einer Scheidung die Verteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens. Bei der Berechnung gibt es viele Details zu beachten.
von Christian Reichelt
Die Frage, ob die Scheidungskosten absetzbar sind, ist nicht pauschal zu beantworten. Es ist die aktuelle gesetzliche Regelung zu beachten, jedoch auch aktuelle Entscheidungen einzelner Finanzgerichte.
Ob Scheidung, Trennung, Erbrecht, Unterhalt oder andere Rechtsgebiete: Unsere erfahrenen und kundigen Rechtsanwälte beraten Sie klar, strukturiert und verbindlich. Machen Sie jetzt mit einer nach den gesetzlichen Vorgaben (RVG) vergüteten Erstberatung den ersten Schritt – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Email: info@familienrecht-andrae.de